Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Voraussetzungen für die Aufnahme des Tieres:

Der Tierhalter versichert, dass das übergebene Tier sein Eigentum, gesund und vorschriftsmäßig geimpft ist.
Der Impfpass ist bei Übergabe des Tieres abzugeben und wird bei Abholung des Tieres retourniert. Nicht ausreichend geimpfte oder augenscheinlich kranke Tiere werden vorläufig in einer Quarantänebox verwahrt und dürfen erst nach Untersuchung durch den Tierarzt zusammen mit anderen Tieren untergebracht werden. Es steht „Robert's Hotel" frei, einen Tierarzt aus diesen oder anderen wichtigen Gründen zu kontaktieren und zum Wohle des Tieres zu entscheiden. Die Kosten für diese notwendigen und zweckmäßigen Untersuchungen bzw. Behandlungen sind vom Tierbesitzer extra zu tragen, ebenso wie etwaige Medikamenten- oder Diätkosten. 
Behandlungen durch einen Tierarzt nach Wahl des Tierhalters können nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit „Robert's Hotel" erfolgen, wobei auch diesbezüglich die anfallenden Kosten vom Tierbesitzer zu tragen sind. Bei der Betreuung von weiblichen nicht kastrierten Tieren versichert der Kunde, dass eine Läufigkeit während der Betreuungszeit nach bestem Wissen ausgeschlossen werden kann, da aufgrund der Gruppenhaltung keine läufigen Tiere aufgenommen werden können. Sollte dennoch eine Läufigkeit auftreten, muss das Tier unverzüglich nach Aufforderung vom Tierhalter abgeholt werden.

 

2. Aufnahme des Tieres:

Die Aufnahme der Tiere ist nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Anmeldung möglich. Für Hoteltiere ist für eine verbindliche Anmeldung eine Reservierungsvorauszahlung von 50% des Gesamtpreises zu leisten, da ansonsten keine Garantie für eine Aufnahme gegeben werden kann.

 

3. Ausfolgung des Tieres:

Der Zeitpunkt der Abholung des Tieres wird bei der Übergabe vereinbart. Die Tiere werden grundsätzlich nur an die jeweiligen Vertragspartner ausgefolgt, Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollte das Tier nicht zum vereinbarten Termin abgeholt werden, verlängert sich automatisch der Aufenthalt in „Robert's Hotel", wobei pro begonnenem Kalendertag, den das Tier länger bleibt der gesamte Tagespreis verrechnet wird. 
bleibt, ein Tier länger als 14 Tage ohne Bezahlung in „Robert's Hotel" so geht das Tier nach erfolgter (schriftlicher oder mündlicher) Erinnerung und Ablauf einer weiteren Frist von 14 Tagen in den Besitz von „Robert's Hotel" über.
Wird ein Tier entgegen der ursprünglichen Vereinbarung nicht innerhalb der gesetzten Frist abgeholt und meldet sich der Besitzer nicht oder verweigert er die Übernahme, ist „Robert's Hotel" berechtigt, auf Kosten des Tierbesitzers für eine andere Verwahrung des Tieres Sorge zu tragen. 
Die Haftung für übernommene Tiere endet nach Ablauf von 14 Tagen nach dem vereinbarten Abholtermin, so ferne nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Darüber hinaus verpflichtet sich der Tierbesitzer (bzw. der jeweilige Vertragspartner) sämtliche durch die Nichtabholung des Tieres und dadurch eventuell notwendig gewordener anderweitiger Verwahrung entstandenen Kosten zu tragen.

 

4. Unterbringung:

Grundsätzlich bleibt das Tier für die Dauer des Aufenthaltes in dem zugewiesenen Zimmer. Es bleibt „Robert's Hotel" überlassen, das Tier aus wichtigen Gründen in ein anderes Zimmer zu verlegen (z.B.: Unverträglichkeit mit anderen Hunden, verspätete Abholung etc.).
Von Besuchen der übergebenen Tiere durch Besitzer oder Angehörige muss im Interesse der Tiere vom veterinärmedizinischen Standpunkt aus Abstand genommen werden.
Sollte Einzelhaltung notwendig sein, wird diese laut Preisliste extra verrechnet, ebenso wie Spezialfutter, so ferne es vom Besitzer nicht mitgegeben wird. 

 

5. Verrechnung und Stornofristen:

Sowohl der Tag der Ankunft als auch der Tag der Abholung werden jeweils als voller Tag verrechnet. Die Tiere werden ausnahmslos nur gegen vollständige Bezahlung der Rechnung ausgefolgt. Die Hotelpreise werden jeweils bei Annahme des Tieres pro Kalendertag festgelegt und beinhalten die Betreuung und Pflege des Tieres, die Durchführung der veterinärhygienischen Maßnahmen und Normalfutter. 
Bei Stornierung einer vorgenommenen Anmeldung sind bis 10 Tage vor vereinbarter Ankunft 20% des Gesamtbetrages, bei späterer Stornierung 100% des Gesamtbetrages zu bezahlen; dies gilt ebenso bei vorzeitiger Abholung.

 

6. Halsbänder:

Wegen Verletzungsgefahr müssen die Tiere in „Robert's Hotel" Halsbänder aus Stoff oder Leder (keinesfalls Ketten) oder auch Brustgeschirre mit Namensbezeichnung tragen. Falls dies aufgrund der Tierart nicht möglich ist, kann auf Halsbänder gänzlich verzichtet werden.

 

7. Haftung für übernommene Tier oder mitgegebene Gegenstände: 

Den im Tierhotel befindlichen Tieren wird die größtmögliche Obsorge gewidmet.
Für etwaige unvorhersehbare Zwischenfälle - wie zum Beispiel Verletzungen beim Agility oder Spielen - wird keinerlei Haftung übernommen.
Ebenso wird die Haftung für trotz größter Vorsichtsmaßnahmen entlaufener Tiere nicht übernommen.
Für Verlust oder Beschädigungen an mitgegebenen Gegenständen (z.B.: Halsbänder, Körbchen, etc.) wird keinerlei Gewähr übernommen.
Für unerwünschten Nachwuchs wird durch „Robert's Hotel" keine Haftung übernommen und ausdrücklich auf das Aufnahmeformular hingewiesen. 

 

8. Beanstandungen:

Der Tierbesitzer verpflichtet sich allfällige Beanstandungen unverzüglich schriftlich zu melden und das Tier in „Robert's Hotel" vorzustellen.

 

9. Todesfall/Euthanasie:

Sollte sich trotz bester Pflege und höchster Vorsichtsmaßnahmen ein unglücklicher unvorhersehbarer Zwischenfall ereignen, durch den das Tier in solcher Weise zu Schaden kommt, dass der zuständige Tierarzt nach eingehender Untersuchung zur Euthanasie rät, wird unverzüglich versucht werden, den Besitzer davon zu verständigen. Ist der Besitzer innerhalb eines halben Tages nicht erreichbar, liegt die Entscheidungsfreiheit bei „Robert's Hotel". 

Es wird ausdrücklich keine Haftung für das Versterben eines Tieres übernommen. Anfallende Kosten hat der Tierbesitzer zu tragen.

 

10. Einverständniserklärung:

Vor Aufnahme des Tieres wurden dem Besitzer bzw. Vertragspartner die Unterbringungsräumlichkeiten so wie die übrigen den Tieren zur Verfügung stehenden Einrichtungen (Freilauf etc.) gezeigt und von diesem in der vorgegebenen Form akzeptiert.
Der Vertragspartner versichert, dass ihm die Geschäftsbedingungen bekannt sind und von ihm ausnahmslos akzeptiert werden.

 

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